Alle Erzeugnisse, welche nicht vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, sind mit einem Zutatenverzeichnis und einer Nährwertdeklaration nach den geltenden Bestimmungen zu kennzeichnen. Bis auf den Brennwert und die bisher auch schon geforderte Allergenkennzeichnung (in der Regel „enthält Sulfite“), dürfen die neuen Kennzeichnungselemente auch online angegeben werden. Dabei dürfen allerdings keine Kaufanreize gesetzt und auch keine Daten erhoben werden.
Der Fränkische Weinbauverband hat mit EuvinoPRO eine Rahmenvereinbarung zur Verwendung des „F-Labels“ geschlossen. Als Mitglied des Fränkischen Weinbauverbands können Sie die folgenden Konditionen nutzen:
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